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Anfahrtskosten berechnen

25 Minuten hin, 25 Minuten zurück, und nichts davon steht auf der Rechnung. Trag Entfernung, Fahrzeit, deinen km-Satz und deinen Stundensatz ein. Der Rechner ist mit einem Beispiel vorbelegt, du korrigierst nur, was bei dir anders ist.

Die Fahrt

Anfahrtskosten

80,43 €

netto, ohne MwSt. · noch mit dem Beispiel aus unserem Leitfaden

Fahrzeug (44 km hin und zurück)
39,60 €
Fahrzeit (1,2 Std hin und zurück)
40,83 €
= pro Anfahrt
80,43 €

50,8 % davon ist deine Zeit, nicht das Fahrzeug. Wer nur einen km-Satz berechnet, verschenkt genau diesen Anteil.

Übliche Anfahrtspauschale 15–30 km: 40,00 € – 60,00 € netto.

Dein Aufwand von 80,43 € liegt darüber. Das ist bei Transporter und voll angesetzter Fahrzeit normal — und der Grund, warum viele Betriebe im Nahbereich einpreisen statt auszuweisen. Wer die Pauschale nimmt, zahlt die Differenz selbst.

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Die Formel

Anfahrtskosten = (km hin und zurück × km-Satz) + (Fahrzeit hin und zurück × Stundensatz)

Zwei Summanden, und der zweite ist der, den die meisten weglassen. Der km-Satz deckt Kraftstoff, Verschleiß, Versicherung, Steuer und anteilige Abschreibung — also das Fahrzeug. Die Person am Steuer deckt er nicht.

Was ein Kilometer wirklich kostet

Ein typischer Transporter, über ein Jahr gerechnet:

Leasing oder Abschreibung4.800 €
Kfz-Versicherung und Steuer1.800 €
Kraftstoff (25.000 km, 10 l/100 km, 1,80 €/l)4.500 €
Wartung, Reifen, Verschleiß1.500 €
= pro Jahr12.600 €

Auf 25.000 Kilometer verteilt sind das 0,50 € pro Kilometer allein für das Fahrzeug. Die 0,30 €/km vom Finanzamt sind hier kein Maßstab: das ist die Entfernungspauschale für Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit. Mit der Fahrerzeit obendrauf sind die Richtwerte je Fahrzeugtyp:

  • PKW / Kombi: 0,50–0,70 €/km
  • Kleintransporter: 0,80–1,00 €/km
  • Schwerer Transporter: 1,00–1,40 €/km

Übliche Anfahrtspauschalen

Womit der Rechner deinen Aufwand vergleicht — Nettowerte aus Angeboten deutscher Handwerksbetriebe:

bis 15 km (Nahbereich)2540
15–30 km4060
30–50 km6080
über 50 kmindividuell nach km

Liegt dein gerechneter Aufwand über der Spanne, ist das kein Rechenfehler. Bei Transporter und voll angesetzter Fahrzeit ist es der Normalfall — und der Grund, warum viele Betriebe im Nahbereich einpreisen statt auszuweisen. Wer die Pauschale trotzdem nimmt, zahlt die Differenz aus eigener Tasche.

Rechenbeispiel: Malerbetrieb mit Transporter

22 km einfache Strecke, 35 Minuten pro Richtung, VW Crafter zu 0,90 €/km, Fahrzeit eines Gesellen zu 35 €/Std. Das sind die Werte, mit denen der Rechner oben vorbelegt ist:

  • Fahrzeug: 44 km × 0,90 € = 39,60 €
  • Fahrzeit: 70 Min × 35 €/Std = 40,83 €
  • = 80,43 € netto pro Anfahrt

Die Hälfte davon ist die Zeit, nicht das Fahrzeug. Wer nur einen km-Satz ansetzt, berechnet den Transporter und verschenkt den Gesellen.

Einmal pro Auftrag oder einmal pro Tag?

Beides ist üblich, entscheidend ist, dass es im Angebot steht. Bei einem mehrtägigen Auftrag auf derselben Baustelle rechnen viele Betriebe die Anfahrt einmalig ab oder pro Arbeitstag zu einem reduzierten Satz. Formuliere es eindeutig — „Anfahrt einmalig pauschal 45 €“ oder „Anfahrt pro Arbeitstag 25 €“ —, dann gibt es hinterher keinen Streit. Im Rechner ist das das Feld Anfahrten für diesen Auftrag.

Vor Auftragsbeginn vereinbaren, sonst gilt es nicht

Anfahrtskosten zu berechnen ist erlaubt, es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Aber sie müssen vor Auftragsbeginn vereinbart sein: als eigene Position im Angebot oder als erkennbarer Bestandteil der Kalkulation. Tauchen sie erst auf der Rechnung auf, kann der Kunde die Zahlung verweigern — das angenommene Angebot bindet. Als Nebenleistung unterliegen sie demselben Steuersatz wie die Hauptleistung.

Die ausführliche Version mit allen drei Berechnungsmodellen, regionalen Unterschieden, Schweizer Sätzen und der Frage, wann du die Anfahrt besser einpreist als ausweist, steht in unserem Leitfaden: Anfahrtskosten berechnen als Handwerker. Den Stundensatz, den du oben einträgst, rechnet dir der Stundenverrechnungssatz-Rechner aus.

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