Wenn ein Teil des Auftrags nicht von dir kommt
Ein Maler übernimmt die Renovierung einer Wohnung, aber die Fliesen im Bad macht ein befreundeter Fliesenleger. Ein Trockenbauer baut das Dachgeschoss aus und holt für die Elektrik einen Elektriker dazu. Ein Sanitärbetrieb saniert das Bad und lässt den Estrich von einem anderen Betrieb legen.
Für den Kunden soll das trotzdem ein Auftrag sein: ein Angebot, ein Ansprechpartner, eine Rechnung am Ende. Du trittst als Generalunternehmer auf, auch wenn dein Betrieb nur drei Leute hat.
Das heißt in der Praxis: Du holst das Angebot deines Subunternehmers ein, rechnest deinen Aufschlag drauf und baust seine Positionen in dein eigenes Angebot ein. Nach der Arbeit kommt seine Rechnung, und dasselbe passiert mit deiner Schluss- oder Gesamtrechnung noch einmal. Meist von Hand: PDF auf dem einen Bildschirm, Angebotsprogramm auf dem anderen, Position für Position abtippen.
Dieser Artikel zeigt, wie Betriebe das üblicherweise lösen, welche Entscheidungen dabei anstehen und wie du dir das Abtippen sparst.
Fremdleistung: was das ist und warum sie einen Aufschlag bekommt
Fremdleistung ist alles, was in deinem Auftrag steckt, aber von einem anderen Betrieb ausgeführt wird. In der Kalkulation steht sie neben Lohn und Material als eigener Kostenblock. Andere Namen dafür sind Nachunternehmerleistung oder Subunternehmerleistung.
Der Preis deines Subunternehmers ist für dich ein Einkaufspreis, genau wie der Preis deines Großhändlers für Material. Auf ihn kommt ein Aufschlag, und zwar aus guten Gründen:
- Du koordinierst. Termine abstimmen, Zugang zur Baustelle, die Reihenfolge der Gewerke, Rückfragen des Kunden. Das kostet Zeit, die sonst niemand bezahlt.
- Du stehst dem Kunden gegenüber für die ganze Leistung ein. Der Kunde hat seinen Vertrag mit dir, nicht mit deinem Subunternehmer. Geht bei den Fliesen etwas schief, ruft er bei dir an. Wie das im Einzelnen geregelt ist, hängt an deinen Verträgen; klär das im Zweifel mit einer Beratung.
- Du gehst in Vorleistung. Dein Subunternehmer will sein Geld, auch wenn dein Kunde später zahlt.
- Und du willst daran etwas verdienen. Der Auftrag kam über dich.
Wie hoch der Aufschlag ist, entscheidest du. Häufig genannt werden Werte zwischen 10 und 20 Prozent, bei viel Koordination oder kleinen Auftragssummen auch mehr. Eine Zahl, die für alle passt, gibt es nicht. Wichtig ist nur, dass du ihn bewusst setzt und nicht „vergisst“, weil das Abtippen schon genug Arbeit war.
Einzeln oder pauschal: wie die Fremdleistung im Angebot steht
Es gibt zwei übliche Wege, die Leistung deines Subunternehmers in dein Angebot zu schreiben.
| Einzeln | Pauschal | |
|---|---|---|
| So steht es im Angebot | jede Position deines Subunternehmers mit Menge, Einheit und Einzelpreis | eine Position, z. B. „Fliesenarbeiten Bad“, 1 pauschal |
| Aufschlag | auf jeden Einzelpreis | auf die Summe |
| Gut, wenn … | der Kunde sehen soll, was genau gemacht wird, oder wenn später nach Aufmaß abgerechnet wird | der Kunde den Betrag für das Gewerk sehen soll und die Details bei dir bleiben |
| Worauf achten | Beschreibungen prüfen: steht der Name deines Subunternehmers oder seine Angebotsnummer im Text? | den Umfang im Titel klar benennen, damit später kein Streit über „das war nicht drin“ entsteht |
Diesen Preis ins Angebot übernehmen: in 30 Sekunden
Sprich deinen Auftrag ein. Angebotsmeister kennt die Marktpreise und erstellt das Angebot mit allen Positionen.
Ein Rechenbeispiel mit einem Angebot deines Fliesenlegers und 15 % Aufschlag:
| Position des Subunternehmers | Menge | sein Preis | dein Preis (+ 15 %) |
|---|---|---|---|
| Wandfliesen verlegen, Format 30 × 60 | 24,5 m² | 48,30 € | 55,55 € |
| Silikonfugen erneuern | 18 lfm | 6,15 € | 7,07 € |
| Summe netto | 1.294,05 € | 1.488,24 € |
Pauschal wären es 1.294,05 € × 1,15 = 1.488,16 € in einer Zeile. Die 8 Cent Unterschied kommen vom Runden: einzeln wird jeder Einzelpreis auf den Cent gerundet, pauschal nur die Summe.
Was dein Kunde sehen sollte und was nicht
Viele Generalunternehmer nennen ihre Subunternehmer im Angebot nicht. Das hat nichts mit Geheimniskrämerei zu tun: Der Kunde kauft bei dir, du bist sein Vertragspartner, und die Zusammenarbeit mit deinen Subunternehmern ist deine Sache. Nennst du sie, ruft der Kunde beim nächsten Mal vielleicht direkt dort an.
Drei Dinge, auf die du beim Übernehmen achten solltest:
- Kein fremder Firmenname in den Positionen. Steht in einer Beschreibung „lt. Angebot Fliesen Müller Nr. 114“, nimm es raus.
- Keine Einkaufspreise. Dein Kunde sieht deinen Preis, nicht den deines Subunternehmers und nicht deinen Aufschlag.
- Fremde Bedingungen nicht ungeprüft übernehmen. Zahlungsziele, Vorbehalte oder Gewährleistungsklauseln aus dem Angebot deines Subunternehmers gehören nicht automatisch in dein Angebot. Deine eigenen Bedingungen gelten.
Und bei der Rechnung?
Nach dem Auftrag wiederholt sich das Ganze: Dein Subunternehmer schickt seine Rechnung, und seine Leistung muss in deine Rechnung an den Kunden. Bei größeren Aufträgen ist das oft die Schlussrechnung nach einer oder mehreren Abschlagsrechnungen, siehe Schlussrechnung im Handwerk. Bei Stammkunden ohne vorheriges Angebot ist es eine Rechnung, die du direkt schreibst.
Hier lohnt sich ein Abgleich: Hat dein Subunternehmer abgerechnet, was er angeboten hat? Gibt es Mehrmengen, die du deinem Kunden als Nachtrag mitteilen musst? Je eher du seine Rechnung neben dein Angebot legst, desto weniger Überraschungen gibt es beim Kunden.
Zur Umsatzsteuer: Rechnet dein Subunternehmer eine Bauleistung an dich ohne Umsatzsteuer ab (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG), stehen seine Preise ohnehin netto auf der Rechnung. Was das für deine Buchhaltung heißt, klärst du am besten mit deiner Steuerkanzlei. Für dein Angebot und deine Rechnung an den Kunden zählen die Nettopreise.
So geht es in Angebotsmeister
Angebotsmeister ist die Angebotssoftware, die du einsprichst. Seit Ende Oktober 2026 übernimmst du dort auch die Angebote und Rechnungen deiner Subunternehmer, ab dem Geselle-Plan.
- Entwurf öffnen: dein Angebot oder deine Rechnung, gern schon mit deinen eigenen Positionen. Das geht auch bei einer Rechnung ohne vorheriges Angebot und bei einer Schlussrechnung.
- Fremdleistung übernehmen: das Angebot oder die Rechnung deines Subunternehmers als PDF oder Foto hochladen. Die KI liest Absender und Positionen. Zwischensummen, Zahlungen und Rabattzeilen übernimmt sie nicht als Positionen.
- Einzeln oder Pauschal wählen und für Pauschal den Titel festlegen. Vorgeschlagen wird er nach dem Gewerk, zum Beispiel „Fliesenarbeiten“, nie mit dem Namen des Subunternehmers.
- Aufschlag eintragen, zum Beispiel 15 %. Beim nächsten Beleg vom selben Subunternehmer steht dein letzter Aufschlag schon drin.
- Übernehmen: Die Positionen stehen hinter deinen eigenen, die Summe ist neu gerechnet. Ab da bearbeitest du sie wie jede andere Position.
Dein Kunde sieht den Namen deines Subunternehmers nirgends, weder im PDF noch im Kundenportal. Angebotsmeister merkt ihn sich intern bei deinen Lieferanten, zusammen mit deinem Aufschlag. Seine Preise landen nicht in deiner Preishistorie, damit sie deine eigenen Preisvorschläge nicht verändern. Und ein Beleg zählt nicht zu deinen Scans im Monat.
Was es nicht kann: Angebotsmeister holt keine Angebote bei Subunternehmern ein und vergleicht keine Angebote mehrerer Subunternehmer für dasselbe Gewerk. Es nimmt dir das Abtippen und das Rechnen des Aufschlags ab, die Entscheidung, wen du beauftragst, bleibt bei dir.
Die Schritt-für-Schritt-Anleitung steht in der Hilfe unter Fremdleistung übernehmen.
Teste Angebotsmeister kostenlos: Angebote einsprechen, keine Kreditkarte. Fremdleistungen übernimmst du mit dem Geselle-Plan.
FAQ
Wie hoch sollte mein Aufschlag auf Subunternehmerleistungen sein?
Das hängt daran, wie viel du koordinierst, wie groß der Auftrag ist und wie viel Risiko du für die Leistung trägst. Oft genannt werden 10 bis 20 Prozent. Rechne nach, was dich ein Auftrag mit Subunternehmer an Zeit kostet, und setz den Aufschlag so, dass diese Zeit bezahlt ist.
Muss ich meinen Subunternehmer im Angebot nennen?
In der Regel nicht. Dein Kunde hat seinen Vertrag mit dir. Ob etwas anderes vereinbart ist, zum Beispiel weil der Kunde bestimmte Betriebe ausschließen will, steht in deinem Vertrag mit ihm.
Was ist besser, einzeln oder pauschal?
Einzeln, wenn der Kunde den Umfang nachvollziehen soll oder nach Aufmaß abgerechnet wird. Pauschal, wenn der Kunde einen festen Betrag für das Gewerk bekommt und die Details bei dir bleiben sollen. In beiden Fällen gilt: Der Umfang muss klar sein, damit hinterher niemand streitet, was drin war.
Kann ich mehrere Subunternehmer in ein Angebot übernehmen?
Ja. In Angebotsmeister übernimmst du einen Beleg nach dem anderen in denselben Entwurf, jeden mit seinem eigenen Aufschlag.
Hilfreiche Guides: Schlussrechnung im Handwerk · Lieferanten-Preislisten ins Angebot · Stundenverrechnungssatz berechnen
In der Hilfe: Fremdleistung übernehmen · Abschlagsrechnung und Schlussrechnung


