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Fachunternehmererklärung: Vorlage und welches Formular für welche Förderung

„Fachunternehmererklärung“ meint heute drei verschiedene Dinge. Für die Förderung bei BAFA und KfW gibt es kein Papierformular mehr: Die BAFA (BEG Einzelmaßnahmen) will den Technischen Projektnachweis (TPN), der laut BAFA-Merkblatt die bisher analoge Fachunternehmererklärung ersetzt, die KfW-Heizungsförderung die Bestätigung nach Durchführung (BnD), beide online erstellt mit deinem dena-Login. Für den Steuerbonus nach § 35c EStG stellst du die Bescheinigung nach dem amtlichen Muster des BMF aus. Und nach § 96 GModG (früher GEG) bestätigst du dem Eigentümer nach bestimmten Arbeiten schriftlich, dass die Anforderungen eingehalten sind: die Unternehmererklärung. Für diese gibt es kein amtliches Formular, und genau dafür ist die Vorlage unten.

Stand: Oktober 2026

Oder: einsprechen statt ausfüllen

Die Erklärung füllt Angebotsmeister nicht für dich aus. Was BAFA, KfW und Finanzamt aber immer sehen wollen, ist eine saubere Rechnung mit den ausgeführten Maßnahmen, deinem Arbeitslohn und der Adresse des Gebäudes: Die sprichst du ein, Angebotsmeister macht daraus die Rechnung mit Positionen und Leistungszeitraum, und du prüfst und sendest sie.

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So sieht die Vorlage aus

Alles in [eckigen Klammern] ersetzt du durch deine Angaben.

[Firmenname] · [Straße Nr.] · [PLZ Ort]

[Name des Kunden]
[Straße Nr.]
[PLZ Ort]
Gebäude[Anschrift des Gebäudes]
Eigentümer[Name des Eigentümers]
AuftragAngebot / Rechnung Nr. [Nummer] vom [TT.MM.JJJJ]
Arbeiten abgeschlossen am[TT.MM.JJJJ]

Unternehmererklärung nach § 96 GModG (früher GEG)

Wir haben an dem oben genannten bestehenden Gebäude die unten beschriebenen Arbeiten ausgeführt. Hiermit bestätigen wir, dass die von uns geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen der angekreuzten Vorschriften des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) entsprechen.

  • Änderung von Außenbauteilen (§ 36), z. B. Dach, Fenster, Außenwand
  • Dämmung der obersten Geschossdecke (§ 35 Abs. 1, auch i. V. m. Abs. 3)
  • Einbau einer Zentralheizung (§§ 61 bis 63)
  • Ausstattung einer Zentralheizung mit Regelungseinrichtungen (§§ 61 bis 63)
  • Einbau von Umwälz- oder Zirkulationspumpen (§ 64)
  • Einbau, Ersatz oder Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen (§ 69) bzw. Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen (§ 70)
  • Einbau von Klima- oder raumlufttechnischen Anlagen (§§ 65 bis 68), ggf. mit Feuchteregelung (§ 66)
  • Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (§ 60c)
  • Einbau von Systemen für die Gebäudeautomatisierung (§ 56)

Ausgeführte Arbeiten und betroffene Bauteile

[z. B. Austausch von 6 Fenstern im Erdgeschoss, Fabrikat und Typ, Uw-Wert laut Hersteller: 0,00 W/(m²K)]

[z. B. Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe, Fabrikat und Typ, mit hydraulischem Abgleich]

Zusätzliche Angaben nach § 96 Abs. 3 (nur wenn zutreffend)

Zentralheizung: Aufwandszahl Raumwärme [0,00], Aufwandszahl Warmwasser [0,00]

Klima-/RLT-Anlage: gewichteter Mittelwert der elektrischen Ventilatorleistung [0,00 W/(m³/h)], Wärmerückgewinnungsgrad [00 %]

Grundlage der Angaben: [anerkannte technische Regel / Herstellerangaben / Bekanntmachung nach § 38 Abs. 4]

Hinweis für den Eigentümer

Bitte bewahren Sie diese Erklärung mindestens zehn Jahre auf und legen Sie sie der zuständigen Behörde auf Verlangen vor (§ 96 Abs. 2 GModG).

[Ort, Datum], Unterschrift
Auftragnehmer: [Firmenname], [Name]
[Firmenname] · [Straße Nr.] · [PLZ Ort] · Tel. [Telefon] · [E-Mail]
Steuernummer [Steuernummer] · [Bank] · IBAN [IBAN] · BIC [BIC]

Wann du sie brauchst

  • Unternehmererklärung (diese Vorlage): unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten an einem bestehenden Gebäude, etwa nach Arbeiten an Dach, Fenstern oder Fassade, nach Dämmung der obersten Geschossdecke, nach Einbau einer Zentralheizung, von Pumpen oder Leitungen, nach hydraulischem Abgleich oder Heizungsoptimierung (§ 96 Abs. 1 GModG).
  • BAFA, BEG Einzelmaßnahmen: vor dem Antrag die Technische Projektbeschreibung (TPB), nach der Umsetzung der Technische Projektnachweis (TPN), beide als Online-Formular. Bei Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung) erstellt sie der Energieeffizienz-Experte, bei der Heizungsoptimierung das Fachunternehmen.
  • KfW-Heizungsförderung (458): vor dem Antrag deines Kunden die Bestätigung zum Antrag (BzA), nach der Umsetzung die Bestätigung nach Durchführung (BnD), seit 25.09.2026 im KfW-Expertenportal.
  • Steuerbonus nach § 35c EStG: wenn dein Kunde die energetische Sanierung über die Steuererklärung abrechnet statt über eine Förderung. Dann braucht er deine Bescheinigung nach amtlichem Muster.

Was hineingehört

Für die Unternehmererklärung schreibt § 96 GModG kein Formular vor, aber die Schriftform und diesen Inhalt:

  • Wer die Arbeiten geschäftsmäßig ausgeführt hat (dein Betrieb) und für welchen Eigentümer
  • Das Gebäude und die ausgeführten Arbeiten mit den geänderten oder eingebauten Bau- und Anlagenteilen
  • Die Bestätigung, dass diese Teile den Anforderungen der jeweiligen Vorschrift entsprechen (z. B. § 36 bei Außenbauteilen, §§ 61 bis 63 bei Zentralheizungen)
  • Beim Einbau einer Zentralheizung zusätzlich die Aufwandszahl für die Raumwärme, bei zentraler Warmwasserbereitung auch die für das Warmwasser (§ 96 Abs. 3 Nr. 1)
  • Bei Klima- und RLT-Anlagen die elektrische Leistung der Ventilatoren und den Wärmerückgewinnungsgrad, soweit § 68 gilt (§ 96 Abs. 3 Nr. 2)
  • Woher diese Kennwerte stammen: anerkannte technische Regeln, Herstellerangaben oder Bekanntmachungen nach § 38 Abs. 4 (§ 96 Abs. 3 Satz 3)
  • Datum und Unterschrift

Offizielle Formulare und Quellen

Worauf du achten solltest

  • Eine selbst gemachte Vorlage ersetzt weder den TPN der BAFA noch die BnD der KfW. Ohne die TPN-ID bzw. BnD-ID kann dein Kunde den Verwendungsnachweis nicht einreichen. Registriere dich dafür bei der dena, die Login-Daten gelten für beide Portale.
  • TPB und TPN sind laut BAFA nur zwei Monate gültig, die BzA der KfW sechs Monate, die BnD zwölf Monate. Stell die Bestätigung aus, wenn dein Kunde sie wirklich einreichen kann.
  • Die Bescheinigung nach § 35c EStG darfst du im eigenen Layout erstellen, aber Inhalt, Aufbau, Reihenfolge und Hinweise müssen dem amtlichen Muster entsprechen (BMF-Schreiben vom 23.12.2024, Rn. 4). Am sichersten füllst du das Muster des BMF selbst aus.
  • Förderung und Steuerbonus gibt es nicht für dieselbe Maßnahme (§ 35c Abs. 3 EStG). Frag deinen Kunden, welchen Weg er geht, bevor du TPN, BnD oder Bescheinigung ausstellst.
  • Für BAFA, KfW und § 35c muss deine Rechnung auf Deutsch sein, die Maßnahmen, den Arbeitslohn und die Adresse des Gebäudes nennen, und dein Kunde muss unbar zahlen. Das gehört also schon ins Angebot und in die Rechnung.
  • Wer die Unternehmererklärung nicht, falsch, unvollständig oder zu spät ausstellt, handelt ordnungswidrig (§ 108 Abs. 1 Nr. 23 GModG). Stell sie mit der Schlussrechnung aus, dann geht sie nicht unter.

Häufige Fragen

Gibt es die Fachunternehmererklärung der BAFA noch?

Für die BEG Einzelmaßnahmen nicht mehr als Papierformular. Laut Allgemeinem Merkblatt der BAFA (Stand Oktober 2026) ersetzt der Technische Projektnachweis (TPN) die bisher analoge Fachunternehmererklärung. Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten erstellen ihn online und geben dem Antragsteller die TPN-ID.

Was ist die Bestätigung nach Durchführung (BnD) der KfW?

Die Bestätigung, mit der ein Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte nach dem Heizungstausch die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt. Dein Kunde gibt die BnD-ID in „Meine KfW“ ein. Für die Heizungsförderung (422, 458, 459, 522) wird sie seit 25.09.2026 im KfW-Expertenportal erstellt und ist zwölf Monate gültig.

Was ist die Unternehmererklärung nach § 96 GModG?

Wer geschäftsmäßig an einem bestehenden Gebäude arbeitet, muss dem Eigentümer nach bestimmten Arbeiten (u. a. Außenbauteile, Dämmung der obersten Geschossdecke, Zentralheizung, Pumpen, Leitungen, hydraulischer Abgleich) unverzüglich schriftlich bestätigen, dass die Anforderungen des Gesetzes eingehalten sind. Der Eigentümer bewahrt sie mindestens zehn Jahre auf. Das Gesetz hieß bis 2026 Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Welche Bescheinigung braucht mein Kunde für den Steuerbonus nach § 35c EStG?

Eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach amtlich vorgeschriebenem Muster (§ 35c Abs. 1 Satz 7 EStG). Für Maßnahmen, die nach dem 31.12.2024 begonnen wurden, gilt das Muster aus dem BMF-Schreiben vom 23.12.2024.

Darf ich eine Fachunternehmererklärung als Word-Vorlage verwenden?

Für die Unternehmererklärung nach § 96 GModG ja, das Gesetz verlangt nur Schriftform und bestimmte Angaben. Für BAFA und KfW nicht: Dort zählen TPN und BnD aus den Online-Portalen. Für § 35c nur, wenn sie dem amtlichen Muster in Inhalt, Aufbau und Reihenfolge entspricht.

Ausführlich im Ratgeber: SHK Preise 2026: Bad, Heizung, Wärmepumpe, mit BEG-Förderung

Weitere Vorlagen

Die Vorlagen und Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du deinen Steuerberater oder die Handwerkskammer.