Kostenlose Vorlage · Word und PDF

Kostenvoranschlag Vorlage für Handwerker

Ein Kostenvoranschlag ist eine fachkundige Schätzung der voraussichtlichen Kosten, kein Festpreis. Er muss als „Kostenvoranschlag“ überschrieben sein und sollte sagen, dass die tatsächlichen Kosten abweichen können. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab (Faustregel 15–20 %), musst du den Kunden unverzüglich informieren (§ 649 BGB). Die Vorlage unten enthält diese Hinweise schon.

Stand: Oktober 2026

Oder: einsprechen statt ausfüllen

Sag in die App, was du bei der Besichtigung gesehen hast: Angebotsmeister macht daraus die Positionen mit Mengen und Preisvorschlägen, mit deinem Briefkopf als PDF.

Kostenlos starten

Ohne Kreditkarte. Ein KI-Angebot im Monat ist dauerhaft kostenlos.

So sieht die Vorlage aus

Alles in [eckigen Klammern] ersetzt du durch deine Angaben.

[Firmenname] · [Straße Nr.] · [PLZ Ort]

[Name des Kunden]
[Straße Nr.]
[PLZ Ort]
Nr.KV-[JJJJ]-[001]
Datum[TT.MM.JJJJ]
Bauvorhaben[Anschrift der Baustelle]

Kostenvoranschlag

Sehr geehrte/r [Name des Kunden],

nach Besichtigung am [TT.MM.JJJJ] schätzen wir die Kosten für die folgenden Arbeiten wie folgt:

Pos.LeistungMengeEinheitEP €GP €
1[Leistungsbeschreibung, z. B. Wandflächen 2x mit Dispersionsfarbe streichen][Menge][m²][0,00][0,00]
2[Leistungsbeschreibung][Menge][Std.][0,00][0,00]
3[Material, z. B. Fabrikat und Farbton][Menge][Stk.][0,00][0,00]
Summe netto[0,00] €
zzgl. 19 % Umsatzsteuer[0,00] €
Gesamtbetrag brutto[0,00] €

Hinweis zur Schätzung

Dieser Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten auf Grundlage der Besichtigung. Die tatsächlichen Kosten können abweichen, insbesondere wenn sich bei der Ausführung ein anderer Umfang zeigt.

Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, informieren wir Sie unverzüglich, bevor wir weiterarbeiten.

Kosten des Kostenvoranschlags

[Der Kostenvoranschlag ist kostenlos. / Für den Kostenvoranschlag berechnen wir [Betrag] €, die bei Auftragserteilung verrechnet werden.]

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[Ort, Datum], Unterschrift
[Firmenname], [Name]
[Firmenname] · [Straße Nr.] · [PLZ Ort] · Tel. [Telefon] · [E-Mail]
Steuernummer [Steuernummer] · [Bank] · IBAN [IBAN] · BIC [BIC]

Wann du sie brauchst

  • Wenn der Umfang erst bei der Arbeit sichtbar wird: Altbau, Reparatur, Schaden hinter der Wand.
  • Wenn der Kunde wissen will, in welcher Größenordnung es liegt, bevor er sich entscheidet.
  • Kennst du Umfang und Mengen genau, ist ein Angebot mit festem Preis das bessere Dokument.

Was hineingehört

Feste Pflichtangaben gibt es nicht. Entscheidend sind die Bezeichnung und der Hinweis auf die Schätzung, sonst kann ein Gericht das Dokument als verbindliches Angebot werten:

  • Überschrift „Kostenvoranschlag“, nicht „Angebot“
  • Deine Firmendaten mit Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Name und Anschrift des Kunden, Anschrift der Baustelle
  • Nummer und Datum
  • Positionen mit geschätzter Menge, Einheit und Preis
  • Voraussichtliche Summe netto, Umsatzsteuer und brutto
  • Hinweis, dass es sich um eine Schätzung handelt und die Kosten abweichen können

Worauf du achten solltest

  • Schreib dazu, ob der Kostenvoranschlag etwas kostet. Ohne Vereinbarung ist er im Zweifel kostenlos (§ 632 Abs. 3 BGB).
  • Kündige eine absehbare Überschreitung schriftlich an, sobald du sie erkennst. Der Kunde kann dann kündigen und schuldet dir nur, was bis dahin geleistet ist (§ 649 BGB).
  • Vermeide „unverbindliches Angebot“. Das ist ein Widerspruch in sich, und im Streit entscheidet ein Gericht, was gemeint war.

Häufige Fragen

Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?

Nein, er ist eine Schätzung. Der Preis darf überschritten werden, eine wesentliche Überschreitung musst du aber vorher anzeigen. Als Faustregel gelten 15–20 % je nach Fall.

Darf ich für einen Kostenvoranschlag Geld verlangen?

Nur, wenn du das vorher mit dem Kunden vereinbart hast. Ohne Vereinbarung ist er im Zweifel nicht zu vergüten (§ 632 Abs. 3 BGB).

Was passiert, wenn ich die Überschreitung nicht anzeige?

Dann kann der Kunde Schadensersatz verlangen und muss im Ergebnis meist nur den Betrag zahlen, den er bei rechtzeitiger Anzeige gezahlt hätte.

Ausführlich im Ratgeber: Kostenvoranschlag oder Angebot: der Unterschied und die 15–20 %-Toleranz

Weitere Vorlagen

Die Vorlagen und Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du deinen Steuerberater oder die Handwerkskammer.