Kostenlose Vorlage · Word und PDF

Abnahmeprotokoll Vorlage für Handwerker

Mit der Abnahme bestätigt der Kunde, dass die Arbeit im Wesentlichen vertragsgemäß ist (§ 640 BGB). Ab dann ist deine Vergütung fällig, die Gewährleistungsfrist beginnt, und bei Schäden muss der Kunde einen Mangel beweisen statt du die Mangelfreiheit. Das Protokoll hält Datum, Teilnehmer, festgestellte Mängel mit Fristen und die Unterschriften beider Seiten fest. Die Vorlage unten hat dafür alle Felder.

Stand: Oktober 2026

Oder: einsprechen statt ausfüllen

Im Meister-Plan entsteht das Abnahmeprotokoll in der Bauakte des Auftrags: Mängel festhalten, beide Seiten unterschreiben auf dem Handy, der Kunde bekommt das PDF.

Kostenlos starten

Ohne Kreditkarte. Ein KI-Angebot im Monat ist dauerhaft kostenlos.

So sieht die Vorlage aus

Alles in [eckigen Klammern] ersetzt du durch deine Angaben.

[Firmenname] · [Straße Nr.] · [PLZ Ort]

[Name des Kunden]
[Straße Nr.]
[PLZ Ort]
Bauvorhaben[Anschrift der Baustelle]
AuftragAngebot Nr. [AG-JJJJ-001] vom [TT.MM.JJJJ]
Datum der Abnahme[TT.MM.JJJJ], [Uhrzeit]
Teilnehmer[Name Auftraggeber], [Name Auftragnehmer]

Abnahmeprotokoll

Die unten genannten Parteien haben die Leistungen gemeinsam besichtigt.

  • Die Leistung wird abgenommen.
  • Die Leistung wird mit den unten genannten Mängeln abgenommen.
  • Teilabnahme für: [Abschnitt / Gewerk]
  • Die Abnahme wird verweigert wegen: [wesentlicher Mangel]

Festgestellte Mängel

Nr.OrtBeschreibungBeseitigung bis
1
2
3
4

Vorbehalte des Auftraggebers

[z. B. Vorbehalt wegen der oben genannten Mängel. / Keine.]

Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum dieser Abnahme.

[Ort, Datum], Unterschrift
Auftraggeber: [Name]
[Ort, Datum], Unterschrift
Auftragnehmer: [Firmenname], [Name]
[Firmenname] · [Straße Nr.] · [PLZ Ort] · Tel. [Telefon] · [E-Mail]
Steuernummer [Steuernummer] · [Bank] · IBAN [IBAN] · BIC [BIC]

Wann du sie brauchst

  • Am Ende des Auftrags oder eines abgeschlossenen Bauabschnitts, gemeinsam mit dem Kunden vor Ort.
  • Wenn kleine Mängel offen sind: Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden; die Mängel kommen ins Protokoll.
  • Bei Teilabnahmen, wenn Gewerke oder Abschnitte nacheinander fertig werden.

Was hineingehört

Eine Form schreibt das Gesetz nicht vor. Damit das Protokoll seinen Zweck erfüllt, gehört hinein:

  • Bauvorhaben, Auftrag oder Angebot, auf das sich die Abnahme bezieht
  • Datum und Ort der Abnahme, Teilnehmer
  • Ob die Leistung abgenommen wird, ganz oder als Teilabnahme
  • Festgestellte Mängel mit Ort, Beschreibung und Frist zur Beseitigung
  • Vorbehalte des Kunden, etwa wegen bekannter Mängel oder einer Vertragsstrafe
  • Unterschriften von Auftraggeber und Auftragnehmer

Worauf du achten solltest

  • Nimmt der Kunde ab, obwohl er einen Mangel kennt, und behält sich seine Rechte nicht vor, verliert er insoweit Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt und Minderung (§ 640 Abs. 3 BGB). Für dich heißt das: Bekannte Mängel gehören ins Protokoll, dann ist klar, was offen ist und was erledigt.
  • Setz eine Frist zur Fertigstellung, wenn der Kunde nicht zur Abnahme kommt. Erklärt er die Abnahme dann nicht unter Angabe eines Mangels, gilt sie als erfolgt (§ 640 Abs. 2 BGB); bei Privatkunden nur, wenn du ihn darauf in Textform hingewiesen hast.
  • Mach Fotos vom Zustand bei der Abnahme und leg sie zum Protokoll.

Häufige Fragen

Was bewirkt die Abnahme?

Die Vergütung wird fällig, die Gewährleistungsfrist beginnt (bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre, § 634a BGB) und die Beweislast für Mängel geht auf den Kunden über.

Darf der Kunde die Abnahme wegen kleiner Mängel verweigern?

Nein. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 BGB). Die Mängel werden protokolliert und mit Frist beseitigt.

Muss die Abnahme schriftlich erfolgen?

Nein, sie kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, etwa wenn der Kunde einzieht und bezahlt. Ein Protokoll macht Zeitpunkt und Inhalt aber beweisbar.

Ausführlich im Ratgeber: Gewährleistung im Handwerk: Fristen, Abnahme und Mängel

Weitere Vorlagen

Die Vorlagen und Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du deinen Steuerberater oder die Handwerkskammer.