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Angebot per WhatsApp an Kunden schicken – geht das?

Daniel··10 Min. Lesezeit

Die meisten Kunden schreiben dir sowieso schon auf WhatsApp. Die Anfrage kommt als Sprachnachricht, die Fotos vom Bad hinterher, der Termin für die Besichtigung wird im Chat ausgemacht. Da liegt die Frage nahe: Warum das Angebot dann per Post oder als Mail-Anhang hinterherschicken, den der Kunde erst am Wochenende am Rechner öffnet?

Die kurze Antwort: Ja, du darfst ein Angebot per WhatsApp schicken. Ein paar Dinge solltest du aber wissen, damit aus dem schnellen Chat kein Ärger wird. Hier sind sie, danach die praktischen Tipps und eine Vorlage für die Nachricht.

Kein Rechtsrat: Dieser Artikel gibt einen Überblick, keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Fall, etwa einem Streit über einen Auftrag oder deiner Widerrufsbelehrung, frag deine Handwerkskammer, deinen Steuerberater oder einen Anwalt.

Ist ein Angebot per WhatsApp rechtlich gültig?

Grundsätzlich ja. Ein Angebot braucht nach deutschem Recht keine bestimmte Form. Auch ein Werkvertrag, also der Vertrag über deine Handwerksleistung, kommt in aller Regel formfrei zustande: mündlich, per Mail, per WhatsApp oder durch einen Handschlag auf der Baustelle. Nimmt der Kunde dein Angebot an, gilt der Vertrag.

Zwei Begriffe muss man dabei auseinanderhalten:

FormWas sie verlangtReicht WhatsApp?
Formfreinichts BestimmtesJa
Textform (§ 126b BGB)lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, der Absender ist erkennbarIn der Regel ja, eine Textnachricht oder ein PDF im Chat erfüllt das
Schriftform (§ 126 BGB)Papier mit eigenhändiger UnterschriftNein

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Schriftform verlangt das Gesetz im Handwerksalltag selten. Eine Ausnahme, die man kennen sollte: Die Kündigung eines Bauvertrags muss schriftlich erfolgen (§ 650h BGB). Und wenn du mit dem Kunden vertraglich Schriftform vereinbart hast, zum Beispiel für Änderungen, gilt diese Vereinbarung auch für den Chat.

Beim Verbraucherbauvertrag, also Neubau oder erheblichem Umbau für einen Privatkunden, schreibt das Gesetz Textform vor (§ 650i BGB). Die meisten Aufträge eines kleinen Betriebs, vom Anstrich bis zum Armaturentausch, fallen nicht darunter. Und selbst dann erfüllt ein Angebot als Text oder PDF im Chat die Textform in der Regel.

Das eigentliche Problem ist der Beweis, nicht die Form

Rechtlich gilt die Zusage „Passt, machen wir so 👍“. Praktisch wird es schwierig, wenn es später Streit gibt: Welche Fassung des Angebots war gemeint, die erste oder die mit dem Nachlass? War die Entsorgung dabei? Ein Chatverlauf mit drei Sprachnachrichten und zwei Fotos beantwortet das schlecht.

Deshalb gilt: Das Angebot selbst gehört in ein Dokument mit Nummer und Datum, der Chat ist nur der Weg dorthin. Und die Zusage sollte sich auf genau dieses Dokument beziehen, zum Beispiel „Wir nehmen Ihr Angebot AG-2026-014 vom 12.09. an“. Noch besser ist eine Annahme, bei der der Kunde auf einen Knopf drückt und die mit Datum festgehalten wird, oder eine Auftragsbestätigung von dir.

Widerrufsrecht bei Privatkunden

Hier liegt die Falle, die viele Handwerker nicht auf dem Schirm haben. Schließt ein Privatkunde den Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, also per WhatsApp, Mail, Telefon oder online, oder bei sich zu Hause statt in deiner Werkstatt, hat er in vielen Fällen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Belehrst du ihn nicht darüber, verlängert sich die Frist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage. Im schlimmsten Fall widerruft der Kunde nach getaner Arbeit, und du bekommst für die Leistung keinen Wertersatz.

Ob das Widerrufsrecht in deinem Fall greift, hängt von den Umständen ab, zum Beispiel davon, ob ihr den Auftrag vorher bei einem Termin vor Ort besprochen habt. Für dringende Reparaturen, die der Kunde ausdrücklich bestellt hat, gibt es eine Ausnahme. Der sichere Weg: Lass dir von deiner Handwerkskammer oder einem Anwalt eine passende Widerrufsbelehrung geben und schick sie bei Privatkunden mit dem Angebot mit. Für Geschäftskunden gibt es kein solches Widerrufsrecht.

Datenschutz: Was bei WhatsApp im Betrieb zu beachten ist

WhatsApp gehört zu Meta, und die App gleicht standardmäßig dein Adressbuch mit den Servern ab, auch die Nummern von Leuten, die WhatsApp gar nicht nutzen. Für einen Betrieb ist das nach der DSGVO heikel, und mehrere Datenschutzbehörden sehen den Einsatz im Geschäftsverkehr kritisch. Verboten ist er deshalb nicht, aber du solltest ihn ordentlich aufsetzen:

  • Trenne privat und Betrieb. Die kostenlose App WhatsApp Business ist für kleine Betriebe gedacht, am besten mit eigener Betriebsnummer.
  • Beschränke den Zugriff aufs Adressbuch, wo dein Handy das erlaubt, oder führe im Betriebshandy nur Kundenkontakte.
  • Schreib Kunden auf WhatsApp an, die das wollen. Hat der Kunde dich dort zuerst angeschrieben oder hast du kurz gefragt, ist die Sache klar.
  • Schick sensible Daten nicht über den Chat, zum Beispiel Ausweiskopien oder Kontoauszüge.
  • Erwähne WhatsApp in deiner Datenschutzerklärung, wenn du es für Kundenkontakt nutzt.

Rechnung per WhatsApp: Was gilt?

Die Frage kommt direkt hinterher, deshalb kurz dazu. Bei der Rechnung ist der Weg wichtiger als beim Angebot, weil das Umsatzsteuerrecht mitspricht.

  • Privatkunden: Eine Rechnung als PDF darfst du schicken, wenn der Kunde mit der elektronischen Rechnung einverstanden ist. Die Pflichtangaben gelten genauso wie auf Papier. Bei Arbeiten am Haus oder an der Wohnung gehört der Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht des Kunden auf die Rechnung.
  • Geschäftskunden: Hier kommt die E-Rechnung. Empfangen können muss sie jedes Unternehmen schon seit 2025. Ausstellen musst du sie ab dem 1. Januar 2027, wenn dein Umsatz im Vorjahr über 800.000 € lag, und ab dem 1. Januar 2028 in jedem Fall. Ausgenommen sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Kleinunternehmer. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz (XRechnung oder ZUGFeRD, etwa im Profil EN 16931), ein normales PDF ist keine. Und die Buchhaltung deines Geschäftskunden erwartet die Rechnung in aller Regel per Mail, nicht im Chat eines Mitarbeiters.

Kurz: Für den Privatkunden ist ein PDF im Chat mit seinem Einverständnis in Ordnung. Für Firmenkunden schickst du die Rechnung besser per Mail, ab 2027 bzw. 2028 als E-Rechnung.

Praxis: So kommt das Angebot im Chat gut an

1. Kurz fragen, dann schicken

„Darf ich Ihnen das Angebot hier per WhatsApp schicken?“ Das kostet eine Nachricht, klärt den Datenschutz und zeigt, dass du nicht einfach jeden Kanal nimmst. Die meisten sagen sofort ja.

PDF im ChatLink zum Angebot online
Lesbar auf dem HandySchlecht: A4 mit kleiner Tabelle, zoomen nötigGut, wenn die Seite fürs Handy gebaut ist
Kunde behält eine KopieJaNur wenn er das PDF dort herunterladen kann
AnnehmenPer Nachricht, formlosMit einem Knopf, mit Datum festgehalten
Siehst du, ob er es geöffnet hat?Nein (höchstens die blauen Haken)Ja, wenn das System es anzeigt
Braucht InternetNur zum HerunterladenJa

Am besten ist beides: ein Link, unter dem der Kunde das Angebot auf dem Handy lesen und annehmen kann, und dort das PDF zum Herunterladen, für seine Unterlagen und fürs Gespräch mit dem Partner am Küchentisch.

3. Sie-Form, kurzer Text, Nummer nennen

Im Chat duzt man sich schnell. Beim Angebot lohnt sich das Sie, solange der Kunde dir nicht das Du angeboten hat, denn es geht um Geld und eine Vereinbarung. Halte die Nachricht kurz und nenn die Angebotsnummer, damit die spätere Zusage sich eindeutig darauf bezieht.

Guten Tag Frau Albers, wie besprochen hier unser Angebot AG-2026-014 für das Streichen von Wohnzimmer und Flur. Unter diesem Link können Sie es ansehen und direkt annehmen: [Link]. Bei Fragen melden Sie sich gern. Viele Grüße, Malerbetrieb Brandt

4. Preise und Umfang nie nur als Sprachnachricht

Eine Sprachnachricht mit „so um die 2.500“ ist schnell gesprochen und schwer zu belegen. Preis, Leistungsumfang und Gültigkeit stehen ins Angebot, der Chat verweist nur darauf.

5. Im selben Chat nachfassen

Der große Vorteil von WhatsApp: Die Nachfrage ist eine Zeile im selben Verlauf, das Angebot steht direkt darüber. Nach fünf bis sieben Tagen ohne Antwort reicht so etwas:

Guten Tag Frau Albers, konnten Sie sich das Angebot schon anschauen? Wenn noch etwas unklar ist, rufe ich Sie gern kurz an.

Wann und wie oft du nachfasst und was ein vergessenes Angebot kostet, steht ausführlich in Angebote nachfassen als Handwerker.

6. Die Zusage festhalten

Kommt die Zusage im Chat, antworte mit einer kurzen Bestätigung: welches Angebot, welcher Betrag, wann du anfängst. Bei größeren Aufträgen schickst du eine Auftragsbestätigung hinterher. Das dauert zwei Minuten und erspart dir später die Diskussion, was vereinbart war.

So geht es mit Angebotsmeister

In Angebotsmeister gibt es neben Per E-Mail senden den Knopf Per WhatsApp teilen. Tippst du darauf, öffnet sich dein eigenes WhatsApp mit einer fertigen Nachricht an den Kunden:

Guten Tag, hier ist unser Angebot AG-2026-014 von Malerbetrieb Brandt. Unter diesem Link können Sie es ansehen und direkt annehmen: …

Den Text kannst du vor dem Abschicken noch ändern, zum Beispiel um die Anrede mit Namen. Abschicken tust du selbst, die Nachricht kommt also von deiner Nummer, die dein Kunde kennt, nicht von einer fremden Geschäftsnummer. Ist beim Kunden eine Handynummer hinterlegt, geht der Chat mit ihm direkt auf.

Der Link führt zum Kundenportal. Dort sieht dein Kunde das Angebot mit deinem Briefkopf, fürs Handy lesbar, und kann:

  • mit Auftrag erteilen zusagen, die Annahme wird mit Datum festgehalten,
  • mit Frage stellen nachfragen,
  • das Angebot als PDF herunterladen.

Du bekommst Bescheid, sobald er zusagt. War das Angebot noch ein Entwurf, wird es beim Teilen auf Gesendet gesetzt, damit der Link beim Kunden funktioniert. „Per WhatsApp teilen“ gibt es in jedem Plan, auch im kostenlosen. Wie das Senden im Einzelnen geht, steht in der Hilfe unter Angebot finalisieren und senden.

FAQ

Ist ein per WhatsApp angenommenes Angebot verbindlich?

In der Regel ja. Ein Werkvertrag braucht keine bestimmte Form, eine Zusage im Chat reicht. Damit später klar ist, worauf sich die Zusage bezieht, sollte sie ein bestimmtes Angebot mit Nummer und Datum nennen. Bei Privatkunden kann ein Widerrufsrecht bestehen, wenn der Vertrag nur über Fernkommunikationsmittel oder bei ihnen zu Hause zustande kam.

Brauche ich für Angebote per WhatsApp die Business-App?

Vorgeschrieben ist sie nicht. Für den Betrieb ist die kostenlose WhatsApp-Business-App aber die bessere Wahl, weil sie private und berufliche Kontakte trennt. Mit einer eigenen Betriebsnummer bleibt dein privates Adressbuch außen vor.

Darf ich eine Rechnung per WhatsApp schicken?

An Privatkunden ja, als PDF, wenn der Kunde mit der elektronischen Rechnung einverstanden ist und alle Pflichtangaben drauf sind. An Geschäftskunden schickst du die Rechnung besser per Mail. Ab 2027 (bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz) bzw. ab 2028 musst du ihnen eine E-Rechnung im strukturierten Format ausstellen, ein normales PDF reicht dann nicht mehr.

Ist ein Screenshot vom Chat ein Beweis?

Ein Chatverlauf kann vor Gericht als Beweis dienen, er wird aber frei gewürdigt, und ein Screenshot lässt sich leicht anzweifeln. Besser ist ein Angebot als Dokument mit Nummer und eine Annahme, die mit Datum festgehalten wird, etwa über ein Kundenportal oder eine Auftragsbestätigung.

Sprachnachricht oder Text?

Für das Angebot selbst immer Text und Dokument. Eine Sprachnachricht kann das Angebot ankündigen oder erklären, aber Preis und Umfang müssen nachlesbar sein.


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Weiterführend: Angebote nachfassen als Handwerker, was nach dem Schicken kommt. Auftragsbestätigung im Handwerk, wenn der Kunde zugesagt hat. Rechnung schreiben als Handwerker, alle Pflichtangaben. E-Rechnung im Handwerk, was sich 2027 und 2028 für Rechnungen an Firmen ändert.

Daniel

AI Software-Entwickler, der in seiner Freizeit selbst renoviert und Heimwerker-Projekte umsetzt. Gründer von Angebotsmeister, weil er aus erster Hand weiß, wie aufwendig Angebote im Handwerk sind.

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